Technik

Als Träger der Feuerwehr hat die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
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Zur Erfüllung dieser Aufgaben sowie um den stetig steigenden Anforderungen gerecht zu werden ist daher, neben einer immer anspruchsvolleren Ausbildung der Feuerwehrfrauen und –Männer, die Ausrüstung mit der notwendigen Technik von enormer Bedeutung.

Die Gemeinde hat daher die Aufgabe eine gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) spricht dabei in § 3 von der sogenannten Pflichtaufgabe der Gemeinde. Zum Wohle der Uettinger Bevölkerung übernimmt die Gemeinde Uettingen diese Aufgaben in vorbildlicher Weise und kommt somit ihren Pflichten für die kommunale Feuerwehr hervorragend nach.

Unter diesem Menüpunkt finden Sie daher einen Überblick und Informationen zur Ausrüstung der Feuerwehr Uettingen.