Schon aus dem frühen Mittelalter sind Verordnungen der Dorfherren bekannt, die dem Feuerschutz dienten. So musste auf Anordnung des Grafen Michael II. (der vorletzte der Wertheimer) jeder Bürger – das waren nur die Männer des Dorfes, die eine Hofstelle als Eigentum hatten – einen Ledereimer zur Brandbekämpfung bereithalten. Die Dorfordnung von 1728 legt fest:
Nachdem das Feuer in Uettingen bewiesen hat, welche Strafe Gottes ein Brand sein kann, ist es nicht mehr als billig und recht, die häuslichen Feuerstetten in guter Ordnung zu halten.
- Feuerbeseher sind zu erwählen, welche alle Monate umgehen in den Häusern Öfen und Schlöte besehen.
- Es ist zu beachten, dass Öfen nicht zu dicht am Stroh, Holz und Bodendielen stehen.
- Wer in beanstandeten Öfen Feuer macht muss 5 Frk. Gulden Strafe zahlen.
- Fackeln und Spanhölzer sind gründlich zu löschen.
- Wer einen Brand meldet, bekommt eine Belohnung.
- Wer im Brandfalle nicht sofort zur Brandstätte eilt, sondern zuerst sein Hab und Gut bewahrt, muss 4 Frk. Gulden Strafe zahlen.
- Vor jedem Haus haben ein oder zwei Eimer mit Wasser zu stehen. Wenn Schultheiß, Bürgermeister oder Feuerbeschauer feststellen, dass der Wasservorrat fehlt, so sind 5 Frk. Gulden für den gemeindlichen Dorfbau zu zahlen.